Lohndaten-Management
Leistungsübersicht Lohn/Gehalt/Baulohn
Baulohnabrechnungen
- Erfassung von Firmen- und Personalstammdaten
- Erfassung von täglichen Arbeitszeiten, Krankheit, Feiertage etc.
- Erstellung der monatlichen Brutto-/Nettolohnabrechnung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Aushilfen usw. – nach gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen
- Erstellung von überweisungsträgern oder elektronische übermittlung für alle Zahlungen
- Führung der Urlaubskonten der gewerblichen Arbeitnehmer
- Führung der Ausgleichs- und Ansparkonten für Winterausfallgeld
- Erstellung aller anfallenden Lohnbescheinigungen
- Verwaltung der Personalpapiere
Auswertungen und Meldungen
Für Krankenkassen
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
- Erstellung von Beitragsnachweisen und Datenübermittlung (Dakota)
- Erstellung von Erstattungsanträgen für Lohnfortzahlung
- Erstellung von Rentenversicherungsnachweisen zum Jahresende (DEüV)
- Erstellung von Krankengeldlisten KUG/Saison-KUG
Für das Finanzamt
- Erstellung der Lohnsteueranmeldung und Datenübermittlung (Elster)
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen am Jahresende und bei Austritt
- Nachweis der KUG/Saison-KUG-Auszahlungen im Lohnkonto
Für die Urlaubskasse / Zusatzversorgungskasse
- Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren
- Meldung der monatlichen Sozialkassenbeiträge und der Winterbauumlage
- Anforderung des monatlich ausgezahlten Urlaubsentgelts
- Anforderung der Ausbildungsvergütung
Für das Arbeitsamt
- Antrag auf Saisonkurzarbeitergeld und Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (KV/RV/PV)
- Antrag auf MWG und ZWG
- Bei Bedarf Antrag auf Kurzarbeitergeld
Jahresauswertungen
- Lohnkonto
- Jahreslohnjournal
- Statistik für die Berufsgenossenschaft
Unsere Leistungen in der Schnellübersicht
- Lohnabrechnungen / Gehaltsabrechnungen für das Baugewerbe
- Meldungen an das Finanzamt (Elster)
- Meldungen an die Krankenkassen (Dakota)
- Verdienstbescheinigungen
- überbrückungsgelder bei Arbeitsamt und Krankenkassen
- überweisungsträger bzw. überweisung durch Datenübertragung
Bei uns bezahlen Sie keine übernahme- gebühren!
Die übernahme Ihres Betriebes ist jederzeit möglich, nicht nur zum Jahreswechsel.
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